Gerne antworten wir Ihnen:
Quads als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen können hinsichtlich
der Bremsanlagen nach der EG-Richtlinie 76/432/EWG oder nach der StVZO §41
ausgerüstet werden.
Beide Varianten benötigen jedoch eine Feststellbrems-
anlage.http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__41.htmlhttp://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 030:DE:PDFDas gilt nicht für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen < 8 km/h
bis 4t zul. Gesamtmasse.
Weitere Einschränkungen hinsichtlich Erstzulassung bzw. bauartbedingter
Höchstgeschwindigkeit gibt es nicht.
für zugelassene Fahrzeuge.